Achtung Hausaufgaben!
Auch Lehrer in der (Rechts-)Pflicht
Hausaufgaben – ein Thema, das meist zu Schulstunden-Schluss für dumpfes Raunen in den Klassen sorgt. Aber zugleich ein Thema, das laut Umfragen sowohl von Lehrern als auch von der Mehrheit der Eltern (und sogar der Schüler selbst) als nützlich und notwendig eingestuft wird.
Dennoch kommt es gerade durch die steigende Präsenzzeit an den Schulen, Stichpunkt Ausbau von Ganztagsschulen, wiederkehrend zu Beschwerden, wenn nach langen Schultagen zusätzlich noch Hausaufgaben zu erledigen sind.
Doch wann sind die Beschwerden von Schüler- oder Elternseite wirklich gerechtfertigt und wann werden von Seiten der Lehrer tatsächlich Grenzen überschritten?
„Rein rechtlich dann, wenn die Hausaufgaben-Regeln aus den Schulgesetzen der Länder oder die Regelungen aus der Gesamtlehrer- bzw. Schulkonferenz regelmäßig oder über die Maßen von den Kollegen ausgereizt werden”, sagt Alexander Franz, Unterrichtsleiter an der Schloss-Schule Kirchberg. Die länder- oder auch schulspezifischen Vorgaben nehmen somit auch Lehrer in die Pflicht.
Da Schülern genügend Freiraum für außerschulische Tätigkeiten und den Erwerb sonstiger Kompetenzen gelassen werden soll, geben immer mehr Schulen bzw. Länder Zeitspannen für die Erledigung von Hausaufgaben – bei durchschnittlichem Lerntempo – vor. Im schülerreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden diese 2015 sogar per Runderlass verbindlich festgeschrieben; vergleichbar konkret findet man die Zeitvorgaben auch in anderen Ländern oder Schulen:
- Klasse 1 u. 2: max. 30 Minuten
- Klasse 3 u. 4: max. 45 Minuten
- Klasse 5 bis 7: max. 60 Minuten
- Klasse 8 bis 10: max. 75 Minuten
„Bei uns führen wir Lehrer Klassentagebücher, in die wir die Hausaufgaben eintragen, damit die Kollegen wissen, welches Zeitkontingent sie in etwa noch mit ihren Hausaufgaben belegen können”, konkretisiert Alexander Franz das Handling an seiner Schule in Baden-Württemberg.
Hausaufgaben über Wochenende oder Ferien tabu?
Hausaufgaben, die den rechtlichen Regelungen nicht entsprechen, könnten bei Nicht-Erledigung rein theoretisch von Lehrern oder Schule auch nicht sanktioniert werden. Dies betrifft auch die Regelungen für Hausaufgaben über Wochenenden, über die Ferien, über gesetzliche Feiertage oder an Tagen mit Nachmittagsunterricht. Zwar gibt es auch hier von Land zu Land bzw. Schule zu Schule Unterschiede, doch im Querschnitt ist meist festgelegt, dass für diese Zeiten keine Hausaufgaben aufgegeben werden. Im bayerischen Schulgesetz beispielsweise heißt es, „Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.” Andernorts ist auch der Samstag mit einbezogen. Freiwillige Vertiefungs- und Wiederholungsaufgaben, z.B. zur Vorbereitung einer Schulaufgabe über die Ferien, sind im Gegensatz dazu nicht reglementiert.
„Wir haben uns in der Konferenz entschlossen, die freien Zeiten auch wirklich für die Erholung der Schüler ohne verpflichtende Hausaufgaben freizuhalten. Hausaufgaben über das Wochenende sind aber insofern erlaubt, da die Schüler diese ja noch am Freitagnachmittag erledigen können, der nicht zum Wochenende zählt – aber auch dann in angemessenem Umfang”, gibt Dr. Eva Borchers von der Schloss-Schule Kirchberg Auskunft.
Als „angemessen” im Hinblick auf Art und Gestaltung sind Hausaufgaben länderübergreifend zusammengefasst wie folgt definiert: Hausaufgaben sollen…
- den Unterrichtsstoff vertiefen und anwenden,
- in Zusammenhang mit dem Unterricht stehen,
- ohne außerschulische Hilfe erledigt werden (können).
Und: Hausaufgaben sollten zudem in den Unterricht einbezogen und stichprobenartig überprüft werden, „was zum einen eine gewünschte Feedback-Kultur erzeugt und zum anderen einen Motivationseffekt auf die Schüler ausübt. Sonst fragen sie sich ja auch, wozu sie Hausaufgaben machen, wenn sie dann keiner anschaut”, betont Eva Borchers als ehemalige Internatsleiterin und Lehrerin in Ruhestand.
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Kein objektiver Leistungsnachweis – keine Benotung
Hausaufgaben als Strafe oder zur Disziplinierung sowie eine Benotung von Hausaufgaben ist laut einigen Schulgesetzen und -verordnungen allerdings nicht erlaubt. Denn Noten können nur bei objektiv erbrachten Leistungen gegeben werden. Hausaufgaben hingegen sind Leistungen, die unter häuslich völlig unterschiedlichen Einflüssen und eben nicht unter Aufsicht von Lehrkraft oder Schule entstanden sind. „Eine Abfrage über den Hausaufgabenstoff hingegen ist erlaubt und auch bei der Leistungsbeurteilung können Hausaufgaben berücksichtigt werden, wenn dies zu Beginn des Schuljahres bei der Information zur Notenbildung angekündigt wurde”, ergänzt Alexander Franz.
Stehen Noten allerdings auf der Kippe und würden durch die pädagogische Hausaufgaben-Beurteilung der Lehrkraft gar zu einer schlechteren Zeugnisnote führen, ist laut Alexander Franz Vorsicht geboten: „Lässt man es da auf eine Beschwerde von Eltern oder Schülern oder gar auf eine juristische Entscheidung ankommen, ziehen Lehrer nach bisherigen Urteilen meist den Kürzeren.” Der Pädagoge empfiehlt daher ganz klar: „Schon bei aufkeimender Unstimmigkeit das Gespräch mit Eltern und Schülern suchen, dann kommt es erst gar nicht zu einer Eskalation.”
Gleiches gilt, wenn Eltern ihre Kinder wegen Überforderung von Hausaufgaben freistellen, was ihnen rein rechtlich nicht möglich ist, da nur die Schule von der Hausaufgabenpflicht entbinden kann. „Das erleben wir trotzdem immer wieder”, sagt Alexander Franz, „wir gehen in Übereinstimmung mit dem Kollegium aber diplomatisch damit um und suchen das Gespräch, um die Hintergründe zu erfahren.”