Polizei klärt 5-Klässler über die Gefahren der digitalen Medien auf

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Am Freitag, den 20.05.2022 besuchte Herr Simon Laidig vom Polizeipräsidium Aalen (Präventionsstelle Schwäbisch Hall) die beiden fünften Klassen der Schloss-Schule Kirchberg, um die Kinder über die neuen Medien und deren Gefahren aufzuklären.

Überaus wissbegierige Schüler*innen folgten dem Vortrag von Herrn Laidig, der zunächst die Gefahren v.a. in Bezug auf Smartphone und Messenger – z.B. WhatsApp – aufzeigte. Hierbei sprach er mit den Kindern über Sucht, gewollte/ungewollte Datenweitergabe, Kettenbriefe, Selbstbestimmung, Fake-Profile, Chatten/Treffen mit Fremden und nicht zuletzt über tatsächliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften.

Vor allem bei den rechtlichen Bestimmungen und den damit verbundenen Konsequenzen für den „Täter“ zeigten die Kinder besonderes Interesse. Hierbei klärte Herr Laidig über die Strafmündigkeit von Jugendlichen auf, welche laut Gesetz ab 14 Jahren strafrechtlich verfolgt werden können. Dass Kinder bereits ab 7 Jahren zivilrechtlich haftbar gemacht werden dürfen, war den Fünftklässlern bis dahin allerdings nicht bewusst.

Herr Laidig betonte, dass im Netz die gleichen Gesetze wie im echten Leben gelten. So sei es z.B. verboten, jemanden zu beleidigen oder zu beschimpfen, zu Gewalt gegen Gruppen oder Einzelne aufzurufen oder jemanden zu verleumden. Des Weiteren sei auch das Fotografieren oder Filmen von hilflosen Menschen oder inmitten peinlicher Situationen und grundsätzlich auch ohne Einverständnis nicht erlaubt und werde als Straftat geahndet. Überraschend war für die Fünftklässler auch, dass Tonaufnahmen mit oder ohne Bild im nichtöffentlichen Bereich, z.B. im Schulunterricht, grundsätzlich verboten seien. Allein schon die Aufnahme stelle bereits eine Straftat dar, die Weitergabe oder Veröffentlichung der Aufnahme gelte als weitere Straftat.

Der Polizist wies im Hinblick auf die Weitergabe/Veröffentlichung von Bildern eindrücklich auf das „Recht am eigenen Bild“ hin. Hiernach müsse jeder bereits vor dem Fotografieren bzw. der Aufnahme nach seiner Erlaubnis gefragt werden. Für die Weitergabe der Daten müsse dieser erneut sein Einverständnis geben und erst, wenn diese erfolgt sei, dürfe man das Bild/Video veröffentlichen.

Zuletzt ermutigte Herr Laidig die Kinder, immer zu den Eltern zu gehen, sobald irgendetwas auf ihrem Handy landet, was ihnen Angst macht oder von dem sie nicht wissen, was sie damit machen sollen (z.B. Gewaltdarstellungen, peinliche Inhalte/Bilder). Damit bezog er sich auf Fotos, Videos, Kettenbriefe oder auch Anrufe bzw. Nachrichten von Fremden.

Abschließend riet er den Schüler*innen dringend, bei der Preis- und Weitergabe von persönlichen Daten oder Bildern sehr vorsichtig zu sein und sich vorher immer die Prüf-Frage zu stellen: „Würde ich das im echten Leben auch tun?“ 

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