Schul- und Internatskosten
Der Träger der Schloss-Schule ist eine gemeinnützige Stiftung. Als Schule in freier Trägerschaft bekommt sie einen Teilzuschuss des Landes Baden-Württemberg, der sich ausschließlich aus den reinen Kosten für Unterricht und Lernmittel vergleichbarer Schulen in staatlicher Trägerschaft errechnet.
Diese Einnahmen werden ausschließlich zur Deckung der Kosten verwendet, die sich bei der Verwirklichung unseres umfassenden pädagogischen Programms ergeben.
Je nachdem, ob die Aufnahme an der Schloss-Schule als Internatsschüler*innen oder als Ortsschüler*innen erfolgt, fallen unterschiedliche Kosten an.
Das Einkommenssteuergesetz ermöglicht, 30% der gezahlten sogenannten Schulkosten, maximal jedoch 5.000 €, als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Unterschied zwischen "externen Schüler*innen", "Schüler*innen im Schloss-Schul-Profil" und "Internatsschüler*innen"
Schüler*innen können unser Gymnasium als „externe Schüler*innen“, als „Schüler*innen im Schloss-Schul-Profil“ sowie als „Internatsschüler*innen“ besuchen. Für Internatsschüler*innen besteht auch die Möglichkeit, die benachbarte öffentliche Grund-, Werkreal- und Realschule zu besuchen.
Mit dem Elternbeitrag für externe Schüler*innen sind nur die Kosten für den Unterricht in Art und Umfang staatlicher Regelschulen gedeckt (unter anderem liegt der Klassenteiler bei 30).
Der optional freiwillig wählbare Elternbeitrag Schloss-Schul-Profil deckt dagegen zusätzlich zu den vorne genannten Kosten für Unterricht auch u. a. die Kosten für den Unterricht in kleinen Klassen (bis maximal 20 Schüler).
Der optionale Elternbeitrag für Internatsschüler*innen deckt zusätzlich zu den Leistungen für Schüler*innen im Schloss-Schul-Profil auch die Kosten für unsere unterstützenden Programme wie Hausaufgabenbetreuung, Basiskurse und Förderung in Lernzimmern, sowie die Kosten für Frühstück und Abendessen, für die Arbeitsgemeinschaften, für Wochenendbetreuung und selbstverständlich für Beherbergung und umfassende Betreuung über Tag und Nacht.
Internationale Schüler*innen
Kosten und Informationen für die Aufnahme von internationalen Schülern sind hier zu finden.
Der Elternbeitrag für Internatsschüler*innen beträgt im Schuljahr 2024/2025 pro Monat (bei 12 Raten):
für Klasse 1 bis 6 | Euro 3.080,-- |
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für Klasse 7 bis 9 | Euro 3.160,-- |
für Klasse 10 bis 12 | Euro 3.210,-- |
Für das 2. Kind reduzieren sich die Schul- und Internatskosten um 20%, für jedes weitere Kind um 40%.
Schülerinnen und Schülern mit hohen intellektuellen Fähigkeiten bieten wir Leistungsstipendien, welche der Schloss-Schul-Verein vergibt.
Für Eltern, die die Schul- und Internatskosten nicht oder nur teilweise aufbringen können, besteht die Möglichkeit eines Sozialstipendiums, welches sich nach dem Einkommen der Eltern richtet.
Internatsschüler*innen haben auch die Möglichkeit die mit uns kooperierenden, öffentlichen Grund-, Haupt- und Realschulen in der näheren Umgebung zu besuchen.
Der Elternbeitrag für Unterricht (ausschließlich in Art und Umfang staatlicher Regelschulen) beträgt im Schuljahr 2024/2025 pro Monat (bei 12 Raten):
für Ortsschüler*innen aus der Stadt Kirchberg | Euro 101,-- |
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für Ortsschüler*innen aus Gemeinden, die keinen Zuschuss leisten | Euro 112,-- |
Der Elternbeitrag für das Schloss-Schul-Profil beträgt im Schuljahr 2024/2025 pro Monat (bei 12 Raten):
für Ortsschüler*innen aus der Stadt Kirchberg | Euro 193,-- |
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für Ortsschüler*innen aus Gemeinden, die keinen Zuschuss leisten | Euro 204,-- |
Für das 2. Kind reduziert sich das Schulgeld um 20%, für jedes weitere Kind um 40%.
Schülerinnen und Schülern mit hohen intellektuellen Fähigkeiten bieten wir Leistungsstipendien, welche der Schloss-Schul-Verein vergibt.
Für Eltern, die das Schulgeld nicht oder nur teilweise aufbringen können, besteht die Möglichkeit eines Sozialstipendiums, welches sich nach dem Einkommen der Eltern richtet.
Für Ortsschüler*innen besteht zudem die Möglichkeit, je nach individuellem Bedarf, an weiteren Betreuungsangeboten teilzunehmen.